Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU gemäß § 18b Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ist ein spezieller Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung anstreben.
Um die Blaue Karte EU zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie besitzen entweder einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
- Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein.
- Sie verdienen ein bestimmtes jährliches Mindestbruttogehalt.
