Aktualisierung Fachkräfteeinwanderungs-gesetz 2023

Im März wurde der Gesetzesentwurf zur Novellierung beschlossen, welcher im Herbst/Winter 2023 in Kraft treten wird. Dieser Entwurf enthält zahlreiche Verbesserungen, allerdings besteht weiterhin Potenzial für weitere Anpassungen. Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs sind wie folgt zusammengefasst:

  • Die Fachkräftesäule behält ihre zentrale Bedeutung in der Einwanderungspolitik bei. Künftig sollen Personen mit anerkannter Qualifikation die Möglichkeit haben, in jedem nicht reglementierten Bereich einer Beschäftigung nachzugehen. Darüber hinaus werden die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU gesenkt, um attraktivere Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zu schaffen.
  • Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften, die einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss in ihrem Heimatland absolviert haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, die Einreise nach Deutschland ohne formale Anerkennung. Dies betrifft Berufe, die nicht reglementiert sind. Im Fall von berufserfahrenen IT-Spezialisten, die bisher auch ohne Abschluss nach Deutschland einreisen konnten, werden die Gehaltsschwellen gesenkt und der Nachweis von Deutschkenntnissen entfällt. Die sogenannte Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, bereits vor dem Einleiten des Anerkennungsverfahrens in einem potenziellen Beruf in Deutschland beschäftigt zu sein.
  • Die Potenzialsäule des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche. Diese basiert auf einem Punktesystem und berücksichtigt Kriterien wie Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter. Das Ziel ist die Identifizierung und Förderung von Fachkräften mit vielversprechendem Potenzial.
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