Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Durch das “Fachkräfteeinwanderungsgesetz” schafft die deutsche Bundesregierung einen Rahmen für eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft.

Im Rahmen dieses Gesetzes wird den ausländischen Fachkräften eine Aufenthaltserlaubnis gewährt, unter der Bedingung, dass ihre ausländische Qualifikation von der entsprechenden Stelle in Deutschland anerkannt wurde, sie ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts sicherstellen können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit entsprechen.

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