Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gewährt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Abschlüsse mit deutschen Referenzberufen prüfen zu lassen. Es zielt darauf ab, möglichst einheitliche und transparente Verfahren für alle bundesrechtlich geregelten Berufe zu schaffen.

Durch dieses Gesetz können Fachkräfte ermitteln lassen, ob ihr ausländischer Berufsabschluss als gleichwertig mit dem deutschen Abschluss angesehen wird. Dies ist insbesondere in reglementierten Berufen von Bedeutung, wie beispielsweise im zulassungspflichtigen Handwerk, bei Ärzten, Krankenpflegern oder Apothekern. Die Gleichwertigkeit ist häufig eine Voraussetzung, um in diesen Berufen arbeiten oder sich selbstständig machen zu dürfen. Das Gesetz verbessert somit die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten, und erleichtert damit ihre Integration in den Arbeitsmarkt. Wichtige Informationen zu den zuständigen Stellen und den Antragsverfahren zur Berufsanerkennung finden sich auf dem Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de.

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