Visumservice

Visum, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis:

Die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland variieren je nach Herkunftsland:

Arbeitnehmer aus Drittstaaten außerhalb der EU benötigen eine Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung, die zusammen mit dem Aufenthaltstitel von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt wird.

Diese Aufenthaltstitel umfassen das Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfordert die Sicherstellung des Lebensunterhalts, die Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers, das Fehlen von Ausweisungsgründen und den Besitz eines gültigen Reisepasses oder Passersatzes. Ausländer, die zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland einreisen möchten, müssen vor ihrer Einreise ein Visum beantragen.

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